Honorar

Wir verstehen uns als juristische Berater die neben der fundierten Prüfung der rechtlichen Fragestellungen auch Ihre wirtschaftlichen Interessen im Auge behalten. Nicht der lange und kostspielige Rechtsstreit über mehrere Instanzen, sondern die für Sie finanziell vernünftige Lösung steht im Fokus unserer Tätigkeit.

Folgende Honorarmodelle biete ich an:

  • Verrechnung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG)
  • Verrechnungen nach den autonomen Honorarkriterien der Rechtsanwaltskammer (AHK)
  • Verrechnung nach Stundensatz
  • Pauschalvereinbarungen

Sollte Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, besteht die Möglichkeit, dass Ihre Rechtsschutzversicherung für sämtliche Anwalts- und Prozesskosten aufkommen muss. Grundsätzlich besteht auch für einen solchen Fall freie Anwaltswahl. Gerne übernehmen wir für Sie die betreffenden Arbeiten bzw holen wir nach voriger Überprüfung Ihrer Rechtsschutzversicherung für Sie die notwendige Kostendeckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung ein.

Hinsichtlich einer Deckung von Kosten im Rahmen einer Rechtschutzversicherung ersuchen wir sie dies vor Erteilung eines Mandates zu erfragen und zur Erstbesprechung eine komplette Kopie der letztaktuellen Versicherungspolizze mitzunehmen. Welche Kosten von Ihrer Rechtsschutzversicherung schlussendlich übernommen werden müssen, hängt vom jeweiligen Rechtsschutzversicherungsvertrag, insbesondere auch von der Versicherungssumme ab. So gibt es Verträge, in denen ein Selbstbehalt vereinbart wurde bzw nur bestimmte Leistungen ersetzt werden müssen.

Die Bekanntgabe einer Rechtsschutzversicherung und die Erwirkung der Versicherungsdeckung lassen unseren Honoraranspruch Ihnen gegenüber unberührt. Sofern von Seiten der Rechtsschutzversicherung die Kosten vollumfänglich tatsächlich übernommen werden, haben Sie im Anschluss keine Kosten zu tragen. Um Gewissheit zu erlangen, sollte dieser Punkt als erstes abgeklärt werden. Bringen Sie daher unbedingt zur ersten Besprechung Ihre Rechtsschutzversicherungspolizze mit (eine Kopie ist ausreichend).

Abschließend können wir Ihnen nochmals versichern, dass unsere Kanzlei Ihre Interessen bestmöglich wahrnehmen wird. Wir hoffen auf eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit.